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BGH, 02.12.1971 - III ZR 51/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Anforderungen an die Ausübung eines öffentlichen Amtes
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 383
- MDR 1972, 305
- VersR 1972, 439
- DVBl 1972, 275
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54
Amtshaftung und Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 02.12.1971 - III ZR 51/69
Eine derartige Ersatzmöglichkeit ist der Klägerin nach Ansicht des Landgerichts deswegen eröffnet, weil die Klägerin gegen die Kommission vorgehen könne, die ihr bei der nach Art. 215 EWG-Vertrag gebotenen Berücksichtigung der Rechtsordnungen der übrigen EWG-Länder an sich nicht subsidiär hafte und die hier auch nicht einem die subsidiäre Haftung ausschließenden Prinzip der Einheit der öffentlichen Hand (BGHZ 13, 88) unterfalle; in letzterer Beziehung sei dabei zu bedenken, daß die Kommission dem die Haftung auslösenden Ereignis nicht fernerstehe als die EVSt und als supranationale Behörde im Verhältnis zu den beiden Beklagten nicht eine einheitliche öffentliche Hand bilde.
- BGH, 12.12.1974 - III ZR 76/70
Amtspflichten eines Bundesministers bei der Durchführung außenwirtschaftlicher …
Der Senathat mit Urteil vom 2. Dezember 1971 - III ZR 51/69 = NJW 1972, 383 entschieden, daß Schadensersatzansprüche gegen die Kommission nicht zu den anderweiten Ersatzmöglichkeiten im Sinnedes § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB gehören.